Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5266
BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56 (https://dejure.org/1956,5266)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1956 - 1 StR 17/56 (https://dejure.org/1956,5266)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1956 - 1 StR 17/56 (https://dejure.org/1956,5266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
  • BGH, 28.10.1952 - 2 StR 435/52
    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
  • RG, 07.10.1940 - 2 D 471/40

    1. Nach dem § 32 Abs. 2 ZuständigkeitsVO. v. 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405)

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
  • BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53
    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53].
  • RG, 23.01.1934 - 1 D 1412/33

    1. Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen. 2. Kann jemand als

    Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht