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BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953). - BGH, 28.10.1952 - 2 StR 435/52
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953). - RG, 07.10.1940 - 2 D 471/40
1. Nach dem § 32 Abs. 2 ZuständigkeitsVO. v. 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) …
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
- BGH, 23.07.1953 - 3 StR 312/53
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53]. - BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953). - RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34
1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) …
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53]. - RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36
1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann …
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Hieran ändert nichts, daß die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den § 42 e StGB nicht angeführt und die Strafkammer nicht auf diese Sicherungsmaßnahme erkannt hat (RGSt 68, 397; 70, 317; BGHSt 4, 320, 322) [BGH 23.07.1953 - 3 StR 312/53]. - RG, 23.01.1934 - 1 D 1412/33
1. Bestellung eines Verteidigers von Amts wegen. 2. Kann jemand als …
Auszug aus BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).